Informationen und Mietbedingungen

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MIETVERTRAG FÜR MÖBEL
Von einer vom Tourismusministerium akkreditierten Organisation eingerichtet und klassifiziert

Auf dieser Seite finden Sie die Informationen und Bedingungen des Mietvertrages.


Die Phasen Ihrer Reservierung:
1. Nach der Online-Buchung erhalten Sie eine Bestätigung und Unterlagen für Ihren Aufenthalt.
2. Sie müssen uns per E-Mail die Teilnehmerliste (Anlage 1) 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts, einen Ausweis des unterzeichnenden Mieters sowie eine Bescheinigung über die Urlaubsversicherung bei Ihrer Heimatversicherung (in der Regel enthalten) zurücksenden in der Hausratversicherung) an den Tagen des Aufenthalts.
3. Die Anzahlung von 30 % des Betrags Ihrer Reservierung in einer Schulperiode wird am selben Tag über Ihre Bankkarte abgebucht (im Falle einer Online-Reservierung, die weniger als 90 Tage vor dem Datum des Aufenthalts erfolgt, der Gesamtbetrag von Reservierung wird von Ihrer Bankkarte abgebucht). Im Rahmen einer Reservierung außerhalb der Schulzeiten (Wochenende, Woche...), wird der Gesamtbetrag der Miete am Tag der Online-Reservierung abgebucht.
4. 90 Tage vor Ihrem Aufenthalt wird der Restbetrag der Reservierung (Schulzeiten) von Ihrer Bankkarte abgebucht.
5. Die Kaution in Höhe von 2.000 € wird ausschließlich per Kreditkarte vor der Schlüsselübergabe am Anreisetag hinterlegt.
6. Die Übernahme der Räumlichkeiten wird von uns entweder durch einen Vertreter der Villa Charles & Ashton, oder durch eine Schlüsselbox mit Code (der Code wird vor Ihrer Ankunft telefonisch übermittelt) bestimmt.
7. Die Bestandsaufnahme der Eingangseinrichtungen wird bei Ihrer Ankunft widersprüchlich durchgeführt, oder sie wird von Ihnen durchgeführt, und Sie haben 24 Stunden Zeit, um uns die festgestellten Anomalien zu übermitteln.
8. Bei Ihrer Abreise wird eine Bestandsaufnahme der Einrichtungsgegenstände widersprüchlich zusammen oder von unserer Obhut durchgeführt, und wir haben 8 Tage Zeit, um Sie über die festgestellten Anomalien zu informieren.


SPEZIELLE BEDINGUNGEN


Diese Anmietung erfolgt zu den in der Online-Reservierung aufgeführten Gebühren und Bedingungen sowie zu den folgenden allgemeinen Bedingungen:


I – RECHTSREGELUNG des VERTRAGS

Dieser Mietvertrag wird als vorübergehender Aufenthalt und Vergnügen eingegangen.


II – DAUER

Der Vertrag endet automatisch bei Nichtzahlung der Kaution und des Restbetrags der Miete, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Miete kann ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers nicht verlängert werden.


III – VERTRAGSABSCHLUSS

RESERVIERUNG durch den Mieter:

Der Mieter nimmt eine Online-Reservierung vor und sendet die vollständige Teilnehmerliste per E-Mail zu.

Bei einer Reservierung für Schulzeiten: Die Anzahlung in Höhe von 30 % des Aufenthaltsbetrags wird am Tag der Reservierung abgebucht. Im Falle einer Online-Reservierung, die weniger als 90 Tage vor dem Datum des Aufenthalts vorgenommen wird, wird der Gesamtbetrag der Reservierung von Ihrer Bankkarte abgebucht.

Der Restbetrag der Miete wird 90 Tage vor dem ersten Miettag von der zum Zeitpunkt Ihrer Reservierung verwendeten Kreditkarte abgebucht.

Bei einer Reservierung außerhalb der Schulzeiten (Wochenende, Woche usw.): Der Gesamtbetrag der Miete wird zum Zeitpunkt der Reservierung von der Kreditkarte abgebucht.


IV – STORNIERUNG DES VERTRAGES

Diese Bestimmungen gelten sowohl bei einer Kündigung durch den Mieter als auch durch den Eigentümer.

Jede Kündigung muss per Einschreiben mitgeteilt werden.

Mehr als 90 Tage vor Beginn des Aufenthalts: Der Eigentümer gibt die geleistete Anzahlung zurück.

Weniger als 90 Tage vor Beginn des Aufenthalts: Durch den Mieter verliert er die Kaution. Vom Eigentümer erstattet er das 2-fache der geleisteten Kaution.


Bei Nichterscheinen des Kunden, Stornierung durch den Kunden und Nichtzahlung des Restbetrags 90 Tage vor der Anmietung wird der Vertrag aufgelöst und die Kaution wird vom Eigentümer eingezogen, der dann über die Miete verfügen kann.


Der Restbetrag der gezahlten Miete wird in den folgenden Fällen maximal 30 Tage nach dem Datum des letzten Miettages per Banküberweisung zurückerstattetKündigungsgründe mit Belegen (wir weisen Sie darauf hin, dass wir ggf. die Belege durch unseren Versicherungsexperten prüfen müssen):

-Tod, Krankheit oder schwere Verletzung von Personen, einschließlich derjenigen, die beim Mieter wohnen und deren Identität im Vertrag in Anlage 1 aufgeführt ist,

- schwere Sachschäden an der persönlichen Wohnung des Mieters, die ihn zum Aufenthalt verpflichten,

- Unabsichtliche Sachschäden, die das Fahrzeug des Mieters erleidet, um während des Transportweges zum Standort zu gelangen, und soweit dies dazu führt, dass das Fahrzeug für mindestens 2 Tage stillgelegt wird.

-Wechsel des Arbeitgebers, Entlassung oder Berufswechsel, der dem Mieter, seinem Ehepartner oder Partner auferlegt wird, sofern diese Entscheidungen, die zum Zeitpunkt der Buchung des Aufenthalts unbekannt sind, vom Arbeitgeber mitgeteilt werden,

- Löschung oder Änderung auf Initiative des Arbeitgebers, der vor der Anmeldung zur Vermietung schriftlich gewährten bezahlten Urlaubsdaten des Mieters, seines Ehepartners oder Lebensgefährten und sofern die Mitteilung des Arbeitgebers durch zwingende Diensterfordernisse gerechtfertigt ist

- Erlangung eines Praktikums oder eines Arbeitsplatzes durch den Mieter, seinen Ehepartner oder Lebensgefährten während der Mietzeit durch Pôle emploi oder durch eine Organisation, die ihn in dieser Angelegenheit ersetzt,

- Vorladung des Mieters, seines Ehe- oder Lebenspartners zu einem Prüfungs- oder Verwaltungswettbewerb, einem Verfahren vor einer Verwaltung oder einem Gericht und soweit diese zum Zeitpunkt der Buchung unbekannten Ereignisse mit der Mietzeit zusammenfallen,


Für den Fall, dass der Kunde die oben aufgeführten Kündigungsgründe nicht begründen kann, wird die nicht einbringliche Restmiete wie folgt durchgeführt:
=> 50%den Betrag des Aufenthalts bei einer Stornierung zwischen 90 und 21 Tagen vor Anreise
=> 75 % des Aufenthaltsbetrags bei einer Stornierung zwischen 20 und 8 Tagen vor Anreise
=> 90 % des Aufenthaltsbetrags bei einer Stornierung zwischen 7 und 2 Tagen vor Anreise
=> 100 % des Aufenthaltsbetrags bei einer Stornierung 2 Tage vor Anreise oder bei Nichterscheinen des Mieters


V – MIETE – KAUTION

Die Höhe der Miete, etwaiger Nebenkosten und der Kaution werden Ihnen bei Ihrer Online-Reservierung angezeigt.

Bei der Ankunft zahlt der Mieter dem Vermieter vor der Schlüsselübergabe den Betrag von 2.000 € per Kreditkarte als Kaution oder Kaution für eventuelle Schäden, die an beweglichen oder anderen Einrichtungsgegenständen des Mietobjekts verursacht werden können .

Verloren gegangene, kaputte, beschädigte oder beschädigte Gegenstände sind dem Vermieter zum Anschaffungswert vom Vermieter, Transportkosten und 50€ Aktenführungskosten zusätzlich vom Mieter, der sich dazu verpflichtet, zu erstatten.

Diese unverzinsliche Kaution darf unter keinen Umständen als Zahlung eines Teils der Miete betrachtet werden.

Die Rückerstattung erfolgt nach Rückgabe der Schlüssel und gegebenenfalls abzüglich Mietreparaturen spätestens innerhalb von 15 Tagen nach seiner Abreise (Dekret vom 8. Januar 1993).

Am Anreisetag wird eine widersprüchliche Bestandsaufnahme durchgeführt. Im Falle der Nichterfüllung des bei der Ankunft bereitgestellten Inventars, der Unmöglichkeit oder der Wahl des Mieters hat dieser 24 Stunden Zeit, um das bereitgestellte Inventar zu überprüfen und dem Eigentümer die festgestellten Anomalien zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Mietgut beim Eingang des Mieters als schadensfrei.Im Falle der Nichterfüllung des Inventars bei der Abreise, aufgrund einer Wahl des Mieters oder aufgrund einer anderen als der ursprünglich im Vertrag vorgesehenen Abfahrtszeit, die nicht mit dem Zeitplan vereinbar ist, führt der Eigentümer einseitig das Inventar durch die geplante Zeit und gibt die Kaution innerhalb einer Woche nach der Abreise zurück, sofern keine Schäden vorliegen und die Räumlichkeiten wiederhergestellt werden. Wenn der Eigentümer einen Schaden feststellt, muss er den Mieter innerhalb einer Woche informieren, und die Kaution wird wie oben beschrieben bearbeitet.

Die Reinigung der Räumlichkeiten ist im Mietpreis inbegriffen. Es wird jedoch möglicherweise ein Betrag von 350 € für die Reinigung der Räumlichkeiten einbehalten, wenn die allgemeine Sauberkeit nicht "wie ein guter Vater" behandelt wird, dh saubere und ordentliche Küche, Geschirr gespült, gebrauchte Badezimmerwäsche in der Waschküche deponiert. saubere Toiletten, Boden ohne sichtbare Ablagerungen jeglicher Art, gesäuberter Grill und geleerte Mülleimer in den Außencontainern der Wohnanlage, geleerter Aschenbecher, weiße Wand ohne sichtbare Spuren.

Der Respekt vor der Nachbarschaft ist fester Bestandteil der Mietordnung. Bis 22:00 Uhr ist es möglich, Lärm in Bezug auf die Nachbarschaft zu machen, darüber hinaus führt jede Intervention der Gendarmerie oder Nachbarschaftsbeschwerde während der Mietzeit zu einer Belastung der Kaution in Höhe von 500 € für Stöße und Behandlung durch die Besitzer der Nichtachtung der Nachbarschaft.

Wie bei der Buchung angegeben, akzeptieren wir bis zu 14 Erwachsene für Reservierungen von 2 bis 4 Nächten ohne Begleitung von Kindern während des Aufenthalts. Für den Fall, dass der Mieter die oben genannten 14 Erwachsenen während des Aufenthalts überschreitet und ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers, wird der Mieter, der von dieser Bedingung abgewichen ist, von seiner Kreditkarte mit dem Betrag von 2000 € ohne Rückgriff auf letztere belastet.

Die Rückgabe der Schlüssel an den Eigentümer am Ende des Mietverhältnisses beinhaltet keinen Verzicht des Eigentümers auf eine Entschädigung für Mietreparaturen, wenn er nachweist, dass der Mieter den Schaden zu vertreten hat.


VI – NUTZUNG VON RÄUMLICHKEITEN

Die Räumlichkeiten dürfen nicht als Haupt- oder gar Nebenwohnsitz genutzt werden und der Mieter darf dort keine gewerbliche, handwerkliche oder berufliche Tätigkeit ausüben. Folglich unterliegt der Vertrag den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie den hierin vorgesehenen Bedingungen. Die von dieser Miete abgedeckten Räumlichkeiten dürfen unter keinen Umständen von mehr Personen bewohnt werden, als in den Sonderbedingungen angegeben, außer mit vorheriger Zustimmung des Eigentümers.


VII – VERSICHERUNG

Der Mieter hat sich sowohl für seine Mietrisiken als auch für das vermietete Mobiliar sowie für Nachbarnregresse bei einer namhaften Versicherungsgesellschaft gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern und dies auf erstes Anfordern zu begründen des Eigentümers.Dieser lehnt folglich jede Verantwortung für den Rückgriff ab, den seine Versicherungsgesellschaft im Schadensfall gegen den Mieter geltend machen könnte. Kinder bleiben unter der ausschließlichen Verantwortung der Erwachsenen, insbesondere für den Zugang zum Swimmingpool, Whirlpool, Terrasse im 1. Stock und Treppensteigen. Eine Resort-Bescheinigung ist dem Eigentümer am selben Tag wie die Übermittlung des Vertrages zuzusenden.


VIII – HAUPTPFLICHTEN des MIETERS

Wird gehalten:

  1. Die Räumlichkeiten bürgerlich zu bewohnen, unter Ausschluss der Ausübung eines Gewerbes, Berufs oder Gewerbes, wobei der Mieter anerkennt, dass ihm diese Vermietung nur als vorübergehender Aufenthalt und Vergnügen gewährt wird, eine wesentliche Bedingung, ohne die die jetzige Vermietung nicht gewährt worden wäre zu ihm.
  2. Nichts zu tun, was durch sein Tun oder wegen seiner Familie oder Verwandten die Ruhe der Nachbarschaft oder anderer Bewohner beeinträchtigen könnte.
  3. Bei einer Miete in einem Mehrfamilienhaus halten Sie sich als Bewohner der Räumlichkeiten an die internen Vorschriften des Gebäudes, die ihm durch Aushang oder Mitteilung des Eigentümers bekannt werden.
  4. die Räumlichkeiten persönlich bewohnen und dürfen unter keinen Umständen, auch nicht unentgeltlich, untervermieten oder ihre Rechte an dieser Vermietung abtreten, es sei denn mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers.
  5. Nehmen Sie keine Modifikationen oder Änderungen an der Anordnung von Möbeln und Plätzen vor.
  6. Bringen Sie keine Haustiere (Hunde, Katzen usw.) ohne vorherige Genehmigung des Eigentümers in die Mieträume, wobei die Möglichkeit der Inhaftierung davon abhängt, dass das Tier keine Schäden am Gebäude verursacht oder es stört Genuss in der Nachbarschaft.
  7. Erlauben Sie während der Mietzeit, in den gemieteten Räumlichkeiten die Arbeiten auszuführen, deren offensichtliche Dringlichkeit ihre Verschiebung nicht zulässt.
  8. Pflegen Sie die Mieträume und bringen Sie sie nach Ende ihrer Nutzung in einen guten Zustand der Sauberkeit und Mietreparaturen.
  9. Informieren Sie den Eigentümer unverzüglich über alle Verluste und Schäden, die in den Mieträumen auftreten, auch wenn kein offensichtlicher Schaden entstanden ist.
  10. für Schäden und Verluste einzutreten, die durch eigenes Verschulden oder durch Verschulden von Personen in seinem Haushalt während der Nutzung der Räumlichkeiten entstehen, es sei denn, er weist nach, dass sie ohne sein Verschulden oder das der oben genannten Personen eingetreten sind.
  11. Informieren Sie im Voraus über den Tag und die Uhrzeit seiner Ankunft. Vereinbaren Sie drei Tage vor Abflug einen Termin für die Ausreiseformalitäten.


IX – HAUPTPFLICHTEN des EIGENTÜMERS

Er ist verpflichtet:

  1. Die gemieteten Räumlichkeiten in funktionstüchtigem Zustand und Reparaturen sowie die im Vertrag genannten Geräte in funktionstüchtigem Zustand zu übergeben.
  2. Gewährleisten Sie dem Mieter die friedliche Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten und garantieren Sie ihn gegen Laster und Mängel, die dies verhindern könnten.
  3. Halten Sie die Räumlichkeiten in einem bestimmungsgemäßen Zustand.
  4. Führen Sie während der Mietzeit keine Arbeiten in den gemieteten Räumlichkeiten aus, es sei denn, es liegt ein eindeutiger Notfall vor: Alle Arbeiten führen zu einer Entschädigung des Mieters für die erlittenen Nutzungsstörungen.


X – WOHNSITZWAHL

Für die Ausführung der vorliegenden Vereinbarung wählen die Parteien ihren Wohnsitz an ihren jeweiligen auf der Vorderseite angegebenen Adressen. Im Streitfall ist das Gericht am Ort der gemieteten Räumlichkeiten zuständig.